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Preise und Honorare
Preise für Physiotherapie
bei Selbstzahlenden

Physiotherapie wird  für  Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler angeboten. Als Privatversicherte bekommen Sie entsprechend der Leistung (z.B. Physiotherapie, Manuelle Therapie, Wärme, Fango, Kälte, heiße Rolle ect.) eine Rechnung, die Sie bei ihrer Privatversicherung wie gewohnt einreichen können.

Für Selbstzahler kostet eine Behandlung 29,- Euro, die Behandlungsdauer beträgt 20 Minuten.

Preise für naturheilkundliche Behandlungen bei Selbstzahlenden

Für Selbstzahlende biete ich einen festen Stundensatz an, aus dem sich die Behandlungskosten dann wie folgt berechnen.

60 Minuten     76,-

40 Minuten     54,-

20 Minuten     27,-     

Bei einigen Behandlungsarten kann der Materialkostenaufwand zu Zusatzkosten führen, über die Sie vorab informiert werden.

Preise für naturheilkundliche
Erstbefundung
bei Selbstzahlern

Vor den meisten Behandlungen ist eine ausführliche Erstbefunderhebung notwendig.

Der Preis beinhaltet den Zeitrahmen der Befundung, Untersuchung, Anamnese und deren anschließende Auswertung und Erstellen des Therapiekonzeptes.

 

40 Minuten         58,-€

60 Minuten         87,-€

80 Minuten        116,-€

Preise für Physiotherapie
bei Privatpatienten

Die Behandlung von Privatpatienten ist nicht abschließend durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ, geregelt. Es gelten die Regelungen des BGB über den Dienstvertrag. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) und entspricht dem 1,8- bzw. 2,3- fachen Regelsatz (Stand 2019). Die Praxis Rolf Stadler führt keine Beihilfesätze für die Physiotherapie! Beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir eine Rechnungsstellung über die GebüH.

Unsere praxiseigene Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages. Auf der Grundlage dieser Preisliste und der jeweiligen ärztlichen oder vom Heilpraktiker erstellten Verordnung wird eine verbindliche Honorarvereinbarung

erstellt.

Honorar pro

Behandlung:

Krankengymnastik        20 min                                38,00€*

Bindegewebsmassage  20 min                                 33,30€*

 

Manuelle Therapie        30 min                                 45,63€*

Massagen                      20 min                                  27,72€*

Manuelle

Lymphdrainage             30 min               

                   46,12€*

                                      45 min                                 69,16€*                                         

                                      60 min                                 92,21€*          

 

Kompressions-

behandlung                                                                 29,38€*      

 

Traktion                        10 min                                    11,07€*               

Elektrotherapie             20 min                                 10,80€*                       

 

Elektrotherapie

bei Lähmungen             10 min                                    13,32€*

 

Ultraschall                     10 min                                   18,79€*                                  

 

Thermische

Anwendung

 

mittels Strahler               20 min                                   9,52€*

Wärmepackung             20 min

   20,72€

Kältetherapie                 20 min

   15,32€

 

 

                                

Standartisierte

Heilmittelkombi-

nation D1                       60 min                                  90,31€*

 

Hausbesuch in

Einrichtung                                                                  20,88€* 

 

Hausbesuch                                                                32,02€*

 

*Die Preise entsprechen dem 1,8 fachen Regelsatz.     

 

Sollte es bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse Probleme über die volle Erstattung geben, beachten Sie

bitte die Urteile unter folgendem Link     

 

https://www.privatpreise.de/therapeuten-service/material/urteile/                                                 

Beihilfeberechtigt?

„Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostenerstattung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ habe ich keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für Behandlungspreise sein. Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.

 

Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004
 

“... Richtig ist, dass Beamte durch die steigenden Gesundheitskosten ebenso belastet werden wie alle anderen Bürger. Beamte bezahlen Arzneimittel in der Apotheke zunächst vollständig aus eigener Tasche. 50 % dieses Betrages erstattet die private Krankenversicherung. Hierbei hat der Gesetzgeber keine Begrenzung der Kosten durch Zuzahlungen vorgesehen. Die Kosten dieser privaten Krankenversicherung steigen deshalb ungebremst, zu Jahresbeginn für viele Beamte um ca. 10 %. Die andere Hälfte der Kosten wird durch die Beihilfe erstattet. Dies entspricht dem Beitrag des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden von dem Rechnungsbetrag die Zuzahlungen abgezogen. Dieses Verfahren besteht schon, seit die Vorgängerregierung es eingeführt hat. Es ist auch jetzt nicht geändert worden, da alle Seiten es stets als korrekt angesehen haben.

Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. (Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen die Physiotherapie zählt.)

Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich


„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun.  Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.

Zu teuer?

NEIN! Die hier angegebenen  Preise liegen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei mir erhalten Sie eine individuelle Betreuung durch einen top-qualifizierten Therapeuten mit vielen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen die Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Meine langjährige Erfahrung, fortlaufende kostspielige Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei mir in besten Händen sind.

Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe- legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstiste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!

Die von mir in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist mein Bestreben, Ihnen meine gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung werde ich jedoch nicht eingreifen.
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenver-

sicherung vereinbart haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist in meinem Fall absolut unzutreffend.

Sollte ihre PKV Ihnen die volle Rechnungshöhe nicht erstatten wollen, legen Sie Widerspruch ein. Die Gerichte haben diesbezüglich in den letzten Jahren zu Gunsten des Versicherten entschieden.

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Aktualisiert Februar 2023

Die Praxis TheraMundi by - Rolf Stadler - bietet Physiotherapie, Naturheilkunde, traditionelle chinesische Medizin, Akupunktur, Schmerztherapie u.v.m. im Raum Neu-Ulm und Günzburg an.
Sie finden mich im Weiler Weg 14, 89335 Ichenhausen, Bayern/Bavaria,
Deutschland/Germany
Ich berate Sie gerne und individuell!

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